Landesdelegiertenkonferenz

Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist das oberste Organ des Landesverbandes und setzt sich aus den Delegierten der Kreisverbände zusammen.

Sie beschließt über das politische Programm, über die Satzung und Regelungen wie die Finanz- und Schiedsordnung. Außerdem wählt sie den Landesvorstand und die weiteren Parteigremien und stellt die niedersächsischen Listen zu Landtags- und Bundestagswahlen auf.

Landesdelegiertenkonferenzen finden mindestens zweimal im Jahr statt. Für Satzungsänderungen und die Aufstellung von Listen vor Wahlen können zusätzliche LDKen einberufen werden.

GO-Geschäftsordnung für Landesdelegiertenkonferenzen

Zu den LDKen der niedersächsischen Grünen wird unter #ldknds getwittert.

Parteirat

Der Parteirat berät den Landesvorstand und koordiniert die Arbeit zwischen den Fraktionen und den Kreisverbänden. Er entwickelt und plant gemeinsame politische Initiativen. Zur Ausführung seiner Aufgaben kann er Beschlüsse fassen. Dem Parteirat gehören die beiden Landesvorsitzenden, sowie 15 von der Landesdelegiertenkonferenz gewählte Mitglieder an. Dazu kommen seit Regierungsbeteiligung  (08.11.2022) die 4 grünen Minister*innen.

Landesvorstand

Der Landesverband ist für die niedersächsischen Orts- und Kreisverbände der Grünen das oberste Parteigremium. Er wird vertreten von einem sechsköpfigen Landesvorstand, der die grünen Ziele und Interessen der Partei nach außen vertritt.

Landesarbeitsgemeinschaften

Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) haben die Aufgabe, auf der Grundlage parteiinternen wie externen Sachverstandes, politisch-thematische Felder programmatisch zu bearbeiten, erarbeitete Positionen einer Beschlussfassung zuzuführen, den Landesvorstand und die Landtagsfraktion zu beraten, die Diskussion und Politik in Kreis- und Ortsverbänden anregend zu unterstützen sowie Positionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in anderen Zusammenhängen zu vertreten.

Diversitätsrat

Auf Landesebene erarbeitet unser Diversity-Rat, welche strukturellen Maßnahmen im Landesverband nötig sind, um mehr Vielfalt zu erreichen. Er soll die aktuellen Problemstellungen aufarbeiten, Ansätze für Diversity-Strategien erarbeiten und erste konkrete Maßnahmen vorschlagen, die vom Landesvorstand verabschiedet werden sollen. Außerdem soll der Diversity-Rat in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand einen Diversity-Bericht erarbeiten, der auch Vorschläge zur Verstetigung der Arbeit des Diversity-Rates enthält. Dieser Bericht soll parteiöffentlich vorgelegt und auf einer LDK diskutiert werden.

Länderrat

Der Länderrat ist das oberste beschlussfassende Organ zwischen den Bundesdelegiertenkonferenzen. Er beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Bundesversammlungen und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden.

Dem Länderrat gehören die Mitglieder des Bundesvorstandes an, Delegierte aus den Landesverbänden, Landtagsfraktionen, aus der Bundestagsfraktion, aus dem Europaparlament und von den Bundesarbeitsgemeinschaften.

Die Anzahl der Mitglieder der Landesverbände regelt sich nach deren Mitgliedszahlen. Niedersachsen entsendet sechs Mitglieder, die von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt werden. Eines davon muss dem Landesvorstand und eines soll der Landtagsfraktion angehören.

Landesschiedsgericht

Das Landesschiedsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Parteimitgliedern und/oder zwischen Parteiorganen, bei Anfechtung von parteiinternen Wahlen, und für Ordnungsmaßnahmen auf Landesebene.

Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts, ein:e Vorsitzende:r, zwei Beisitzer:innen, sowie jeweils ein:e Stellvertreter:in, werden von der Landesdelegiertenkonferenz für zwei Jahre gewählt und sind an Weisungen nicht gebunden. Mitglieder des Landesschiedsgerichts dürfen nicht Mitglieder des Landes- oder eines Kreisvorstandes sein oder in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei stehen. Sie sind nicht abwählbar.

Landesfinanzrat

Der Landesfinanzrat berät den Landesschatzmeister und den Landesvorstand in allen Finanzfragen. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung und Aufstellung des Haushaltes des Landesverbandes, bevor dieser von der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) verabschiedet wird. Er bereitet alle Beschlüsse der LDK  in Finanzfragen vor.

Der Landesfinanzrat setzt sich zusammen aus der/dem Landesschatzmeister:in und sechs weiteren Mitgliedern, die von der LDK zu wählen sind.

Bundesfinanzrat

Der Bundesfinanzrat ist insbesondere zuständig für die Beratung und vorläufige Inkraftsetzung des Bundeshaushaltes bis zur nächsten Bundesversammlung und die Budgetkontrolle; die Vorbereitung und Vereinbarungen zur Aufteilung der Finanzmittel zwischen Bundes- und Landesverbänden und zur Erhebung von Umlagen an den Bundesverband für die Bundesversammlung; die Beschlussfassung über sämtliche Fragen hinsichtlich der Sonderbeiträge auf Grundlage der Bundesversammlungsbeschlüsse; die Entscheidung über die Vergabe von Finanzmitteln aus Finanzausgleichsfonds sowie die Entscheidung über Anträge und Gegenstände, die von anderen Gremien an ihn verwiesen werden.

Der Bundesfinanzrat setzt sich aus dem/der Bundesschatzmeister:in, den gewählten Landesschatzmeister:innen oder einem sonstigen Landesvorstandsmitglied je Landesverband und einem/einer Basisvertreter:in je Landesverband zusammen.

Der/die niedersächsische Basisvertreter:in und seine/ihre Stellvertretung werden von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt.

Bundesfrauenrat

Der Bundesfrauenrat koordiniert die frauenpolitische Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er entwickelt und plant politische Initiativen.

Dem Bundesfrauenrat gehören die weiblichen Mitglieder des Bundesvorstandes, zwei Delegierte jedes Landesverbandes (je nach Mitgliederzahl auch 3 bzw. 4), zwei weibliche Mitglieder der Bundestagsfraktion und je zwei Delegierte der Bundesarbeitsgemeinschaften „Frauen- “ bzw. „Lesbenpolitik“ an. Des Weiteren haben die Bundesfrauenreferentin und die Frauenreferentinnen der Bundestagsfraktion und der Landesverbände beratende Stimmen. Niedersachsen entsendet drei von der Landesdelegiertenkonferenz gewählte Vertreterinnen in den Bundesfrauenrat.

Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfer:innen prüfen regelmäßig das Übereinstimmen von Buchungen und Belegen, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und ob die Ausgaben angemessen sind und mit den Beschlüssen übereinstimmen.

Die zwei Rechnungsprüfer:innen werden auf der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) für 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Niedersachsen