Wohnraumschutzgesetz für Niedersachsen

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 7./8. November 2015 in Osnabrück

Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/DIE GRÜNEN spricht sich für ein Wohnraumaufsichtsgesetz für Niedersachsen aus. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich im Landtag für die Schaffung eines niedersächsischen Wohnraumaufsichtsgesetz einzusetzen.

Das niedersächsische Wohnraumaufsichtsgesetz sollte so gestaltet sein, dass

  • Kommunen befähigt werden, auf eine Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Wohnbevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen mit einem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum reagieren zu können.
  • Kommunen nach Feststellung der o.a. Gefährdungslage dazu ermächtigt werden, die Zweckentfremdung im Einzelfall mit Geboten, Verwaltungszwang und Bußgeldverfahren abzustellen und so vorhandene Wohnraumpotenziale in der Stadt auszuschöpfen, aber auch in begründeten Fällen Erlaubnisse zu erteilen und Ausgleichszahlungen festzulegen.
  • die so erwirtschafteten Gelder können zur Förderung des kommunalen sozialen Wohnungsbaus eingesetzt werden.
  • Kommunen ausdrücklich ermächtigt werden, die Erfüllung von Mindestanforderungen an Wohnraum zu überprüfen und Instandsetzungsanordnungen zu erlassen sowie gegen Überbelegung von Wohnraum vorzugehen.

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 7./8. November 2015 in Osnabrück