„Vorwürfe gegen Bremer Außenstelle des BAMF waren aufgebauscht“

GRÜNE: Reform beim Bundesamt dennoch dringend nötig

Der GRÜNEN-Landesvorsitzende Stefan Körner äußert sich zu den aktuellen Medienberichten rund um die Asylbescheide der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

„Die Vorwürfe fallen wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Es zeigt sich, dass der vermeintliche Skandal massiv aufgebauscht wurde, um Angst zu schüren und vom Versagen an anderer Stelle abzulenken. Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigte tief greifende Reform des Bundesamtes ist deshalb dringend nötig und muss jetzt schnell vorangehen! Vor allem sollte das Bundesamt daran arbeiten, Menschen, denen ein Schutzstatus zusteht, diesen auch zu gewähren. Damit könnte man unserer überlasteten Justiz einen Großteil der Gerichtsverfahren sparen.“ So haben laut Angaben von Pro Asyl Gerichte in den vergangenen Jahren bei mehr als 44 Prozent der inhaltlich vom BAMF geprüften Bescheide die ablehnende Entscheidung korrigiert und den Geflüchteten einen Schutzstatus zugesprochen. Bei Ländern wie Afghanistan und Syrien lag die Quote bei über 60 Prozent. „Damit wird klar, dass das BAMF Entscheidungen nach politischen Vorgaben trifft und nicht nach der tatsächlichen Schutzbedürftigkeit der Personen“, sagt Körner.

Hintergrund:

Laut Berichten der BILD am Sonntag gab es statt der vermuteten 1.200 fehlerhaften Asylentscheidungen der BAMF-Außenstelle Bremen  lediglich in 165 Fällen ein „grobes Hinwegsetzen über Vorgaben“. Die Zeitung verweist dabei auf einen bislang vertraulichen Abschlussbericht des BAMF, das alle 18.315 Asylbescheide, die das Bundesamt seit dem Jahr 2000 ausgestellt hat, überprüft hat.

Fehlerhafte Entscheide gibt es aber tausendfach in anderer Richtung: Im September 2017 waren insgesamt 365.000 Asyl-Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig. Mittlerweile landen rund 90 Prozent aller ablehnenden Bescheide vor Gericht – mit guten Erfolgsaussichten:  Fast die Hälfte der ablehnenden Asylbescheide des BAMF werden vor Gericht korrigiert – zugunsten der Flüchtlinge.