Vielfältigkeit und Teilhabe

Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe und liegt allen grünen politischen Forderungen und Konzepten zugrunde

Wir GRÜNEN fordern, dass alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt miteinander leben und an allen Aktivitäten selbstverständlich teilhaben können. Inklusion erkennt die Individualität und Vielfalt der Menschen mit all ihren Stärken und Schwächen an. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, die frei ist von Barrieren, Vorurteilen und Diskriminierungen. Dieses Ziel ist eine Querschnittsaufgabe und liegt allen unseren politischen Forderungen und Konzepten zugrunde. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, die allen Menschen einen möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Zugang zu allen Aktivitäten des gesellschaftlichen Lebens eröffnet.

Inklusion umsetzen

Schon 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von der Bundesrepublik ratifiziert und ist damit geltendes Recht. Das seit dem 1.1.2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein kleiner, aber immer noch unzureichender Schritt zur Umsetzung der umfassenden Inklusion. Wir GRÜNEN konnten gemeinsam mit den Behindertenverbänden durch massive Proteste einen noch schlechteren Gesetzesentwurf der Großen Koalition verhindern. Wir werden in Niedersachsen aber dafür sorgen, dass die Neuregelungen des BTHG nicht zu weiterer Bürokratie führen und der Weg in Richtung individueller Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderungen konsequent verfolgt wird. Mit dem neuen landeseigenen Aktionsplan Inklusion, der mit 200 Zielen und Maßnahmen das Land und seine Einrichtungen teilhabegerechter machen wird, haben wir GRÜNEN in Niedersachsen einen erfolgreichen Anfang auf den Weg gebracht. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Kommunen und Menschen mit Behinderungen alle Teile des gesellschaftlichen Lebens inklusiv zu gestalten.

Für ein Bundesteilhabegeld

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, das Landesblindengeld in Niedersachsen deutlich zu erhöhen. Dies ist für blinde und sehbehinderte Menschen in Niedersachsen ein erster deutlich merklicher Schritt, den Nachteilsausgleich weiterzuentwickeln und verbesserte Lebensbedingungen und mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wir streben in der kommenden Wahlperiode die Weiterentwicklung dieses Nachteilsausgleichs an. Um für Menschen mit Behinderungen bundesweit die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, machen wir GRÜNEN uns weiterhin für ein Bundesteilhabegeld stark, das als pauschale Geldleistung behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen soll.

Öffentliche Einrichtungen barrierefrei gestalten

Wir GRÜNEN wollen das Amt der Behindertenbeauftragten zu einer mit breiter Zuständigkeit ausgestatteten Inklusionsbeauftragten entwickeln, die in allen politischen Entscheidungen auf die Einhaltung des inklusiven Anspruchs achtet. Wir GRÜNEN setzen uns für die flächendeckende bauliche und organisatorische Umsetzung der Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen ein. Auch die öffentlichen Beratungsangebote sowie Webseiten und Informationsmaterialien sind konsequent barrierefrei zu entwickeln. Dazu gehört auch, verstärkt Informationen und Formulare in leichter Sprache vorzuhalten. Flächendeckende Möglichkeiten der barrierefreien Kommunikation mit Behörden und Institutionen müssen sichergestellt werden. Wir unterstützen die Einrichtung eines niedersächsischen Kompetenzzentrums zur Umsetzung der Barrierefreiheit in Niedersachsen und als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Barrierefreiheit.

Inklusion in Bildung

Neben der barrierefreien Umgestaltung unserer Infrastruktur ist die größte Herausforderung die Schaffung von inklusiven Kindergärten und Schulen. Wir dürfen Erzieher*innen und Lehrer*innen mit dieser Aufgabe nicht alleine lassen. Damit in gemischten Gruppen ein gutes Gemeinschaftsgefühl entsteht und die Inklusion von Kindern mit Behinderungen gelingen kann, wird gut ausgebildetes und motiviertes Personal benötigt, so wie dies in skandinavischen Ländern seit Langem erfolgreich gelebte Praxis ist. Hierzu gehört eine gute personelle Ausstattung der Schulen auch mit ausreichend Schulsozialarbeiter*innen (siehe Kapitel 4, Bildung).

Selbstbestimmt leben

Um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, werden wir selbstständiges Wohnen in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft besonders unterstützen. Mit Mitteln der Wohnungsbauförderung wollen wir das Prinzip „ambulant vor stationär“ verwirklichen. Der wichtigste Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe von Erwachsenen sind barrierefreie, inklusive Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt. Das Land muss dafür Integrationsfirmen fördern und als Arbeitgeber selber aktiv eine Vorbildfunktion für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen einnehmen.