Mehr Qualität in den Kitas

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 7./8. November 2015 in Osnabrück

Die gesetzliche Mindestanforderung in Niedersachsen aus der maximalen Gruppengröße (Kindergärten: 25) sowie der Anzahl der Fachkräfte, die gemäß § 4 Abs. 2 und 3 KiTaG pro Gruppe eingesetzt werden (Gruppenleitung plus Zweitkraft) liegen derzeit bei 1:12,5 (eine Fachkraft auf 12,5 Kinder). Durch einen verbesserten Personalschlüssel möchten wir die Qualität der frühkindlichen Betreuung verbessern. Die Landesregierung …