Sachgerechte vorbeugende Maßnahmen in Bezug auf die Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 27./28. Oktober 2018 in Celle

Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine befällt. Für Menschen ist sie ungefährlich. Im Jahr 2007 ist sie nach Georgien eingeschleppt worden und hat 2014 die Europäische Union erreicht. Aktuell ist das Virus nur noch rund 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Eine Infektion in Niedersachsen hätte massive wirtschaftliche Folgen für schweinehaltende Betriebe, sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Bereich. Wir Grüne sehen die aktuell um sich greifende Hysterie und den blinden Aktionismus zur Dezimierung des Wildschweinbestandes jedoch als kontraproduktiv und gefährlich an.

Forderungen nach einer Beseitigung der waidgerechten Jagd, wie das Erlegen von Muttertieren mit Jungtieren, die unkontrollierte Jagd mit Hunden, das Schießen vom Kraftfahrzeug aus und den Einsatz von militärischer Ausrüstung zur Jagd als präventive Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung lehnen wir ab.

Wir Grüne machen uns stark für einen fachorientierten Austausch mit allen Beteiligten und Einsatz sinnvoller Maßnahmen in einem Gesamtkonzept zum Schutz von Wild- und Hausschweinen vor einer Infektion. Diese sind mit dem Verfassungsrang des Tierschutzes in Einklang zu bringen.

Angesichts der schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen eines Ausbruchs der ASP setzen wir auf Prävention zur Kontaktreduzierung mit folgenden Maßnahmen:

  • Ein strenges Einfuhrverbot von Schweineprodukten aus Risikogebieten.
  • Sensibilisierung von Fernfahrer*innen, Saisonarbeitskräften und Reisenden über die Wichtigkeit, Essensreste auf Raststätten in wildschweinsichere Abfallbehälter zu entsorgen und nicht am Straßenrand wegzuwerfen.
  • Tägliche Absammlung von Restmüll an Rastplätzen und Parkplätzen an Autobahnen sowie an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und an sonstigen Übernachtungsorten von Fernfahrern.
  • Überprüfung der Biosicherheit geschlossener Schweinehaltungen, der Transportwege und Lagerung von Futter und anderen Materialien anhand der durch das FLI erstellten Empfehlungen zum Schutz vor der ASP.
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage, um Jagdausübungsberechtigen, die Kontakt zur „Wertschöpfungskette Schwein“ haben, die Jagd auf Wildschweine temporär zu untersagen.
  • Durch Meldepflicht und Auflagen Jagdtourismus kontrollierbar machen.
  • Verstärkter Einsatz von öffentlich bestellten Jagdaufsehern zur Sicherstellung der Einhaltung von Hygienemaßnahmen im Zuge der Jagd, Kontrolle von Kirr- und Fütterungsverboten, etc. für Schwarzwild.
  • Nachhaltige Absenkung der Wildschweinbestände durch eine Reduzierung der Futter und Deckung bietenden Maismonokulturen.
  • Kurzfristige Bereitstellung staatlicher Geldmittel zur verstärkten Förderung der Impfstoffforschung und –zulassung.
  • Abkehr von der Exportorientierung der deutschen Schweinefleischindustrie durch Verringern ihrer Bestände, um das volkswirtschaftliche Schadensausmaß zu reduzieren.

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 27./28. Oktober 2018 in Celle