Mehr Qualität in den Kitas

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 7./8. November 2015 in Osnabrück

Die gesetzliche Mindestanforderung in Niedersachsen aus der maximalen Gruppengröße (Kindergärten: 25) sowie der Anzahl der Fachkräfte, die gemäß § 4 Abs. 2 und 3 KiTaG pro Gruppe eingesetzt werden (Gruppenleitung plus Zweitkraft) liegen derzeit bei 1:12,5 (eine Fachkraft auf 12,5 Kinder). Durch einen verbesserten Personalschlüssel möchten wir die Qualität der frühkindlichen Betreuung verbessern.

Die Landesregierung wird aufgefordert die neue gesetzliche Mindestanforderung in den Regelgruppen der Kindergärten auf 1:10 (eine Fachkraft auf 10 Kinder) zu verbessern, indem eine weitere Fachkraft hinzugezogen oder die Gruppengröße angepasst wird.

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 7./8. November 2015 in Osnabrück