Mehr Demokratie an den Hochschulen

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 21./22. Februar 2015 in Stade

Die niedersächsischen Hochschulen leisten mit ihrer Arbeit einen zentralen Beitrag für Wissenschaft und Forschung. Sie sind Lernort für Studierende und zugleich Arbeitsplatz für unterschiedliche Beschäftigte.

Zugleich haben die Hochschulen einen besonderen Status, sie verfügen über ein hohes Maß an Autonomie und Selbstverwaltung. Die Mitglieder der Hochschule haben das Recht und die Pflicht, an der Selbstverwaltung und der Erfüllung der Aufgaben mitzuwirken. Dies betrifft alle Gruppen an den Hochschulen: Die Hochschullehrer*innen, die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie die Studierenden.

Die rot-grüne Koalition hat sich in Niedersachsen auf den Weg gemacht, den Zugang zu den Hochschulen zu erleichtern und mehr Mitbestimmung zu ermöglichen. Mit der Abschaffung der Studiengebühren hat Rot-Grün gerade für Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mehr Chancengleichheit ermöglicht. Der Wegfall der Gebühreneinnahmen wurde den Hochschulen durch die Studienqualitätsmittel komplett kompensiert. Die Studierenden entscheiden in den dafür eingerichteten Kommissionen gleichberechtigt mit über die Verwendung dieser Gelder. Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag und den Zielvereinbarungen hat die Landesregierung starke Steuerungsinstrumente geschaffen, um studentische Mitbestimmung, gute Arbeit und Transparenz an den Hochschulen zu fördern.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen setzen sich dafür ein:

  • Direkt gewählte Hochschulgremien stärken: Die Senate und Fakultätsräte müssen in ihrer Funktion als zentrale Entscheidungsgremien, in dem alle Gruppen der Hochschulen vertreten sind, gestärkt werden.
  • Mitbestimmung ausbauen: Hochschulen sind für Studierende mehr als nur Lernorte. Die Studierenden müssen, ebenso wie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, als gleichberechtigte Mitglieder die Hochschulpolitik mitgestalten können. Hierzu gilt es die aktuellen Gremienstrukturen auf den Prüfstand zu stellen und neue Formen der Beteiligung aller Statusgruppen zu entwickeln, um die Mitbestimmung zu fördern und die Idee einer demokratischen Hochschule voranzutreiben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine paritätische Besetzung in allen Hochschulgremien ein. Daher ist zu prüfen, welche Weichen zu stellen sind, um überall dort, wo es verfassungsrechtlich möglich ist, eine paritätische Besetzung zu erreichen.
  • Studium und Lehre verbessern: Gesellschaftliche Veränderungen erfordern auch neue Zugänge und andere Formen des Studierens. Den Studierenden muss ein mündiges, freies und selbstbestimmtes Studium ermöglicht werden. Wir setzen uns für die weitere Öffnung der Hochschulen ein, um mehr Menschen ein Studium zu ermöglichen. Ebenso wichtig sind die Einführung von berufsbegleitenden Studiengängen und die Stärkung der Vereinbarkeit von Studium und Familie.
  • Förderung „gute Arbeit“: Die zunehmende Befristung von Stellen insbesondere für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist eine mehr als problematische Entwicklung. Das Prinzip der „guten Arbeit“ und sichere Beschäftigungsverhältnisse sind auch an den Hochschulen zu verwirklichen.
  • Mehr Gleichstellung: Die Gleichstellung der Geschlechter und die Position der Gleichstellungsbeauftragten müssen gestärkt werden.
  • Transparente und zivile Forschung: Die Hochschulen haben eine ethische und gesamtgesellschaftliche Verantwortung für ihre Forschung. Dafür ist ein transparenter und kritischer Umgang mit Drittmitteln und Forschungsinhalten erforderlich. Durch einen verbindlichen Auftrag zu ziviler Forschung und Transparenz kann eine Kultur an den Hochschulen geschaffen werden, in der Forschungsvorhaben vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Verantwortung stetig reflektiert werden.Wir setzen uns dafür ein, eine öffentlich zugängliche Forschungsdatenbank zu schaffen, in der Inhalte und Zielsetzungen von Drittmittelprojekten, die Geldgeber*innen, die Fördersumme und die Laufzeit der Projekte benannt werden. Wir begrüßen die Leitlinien zur Transparenz in der Forschung vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und der Landeshochschulkonferenz, die hierfür die Grundlage gelegt haben.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen fordern die Landesregierung dazu auf, zur Umsetzung dieser politischen Ziele weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, sowohl der gesetzlichen als auch der untergesetzlichen Regelungen im Rahmen von Zielvereinbarungen, passgenau einsetzen. Insbesondere die Bereiche Mitbestimmung, Studium und Lehre sowie die Förderung von „guter Arbeit“ müssen über die Vereinbarungen hinaus im Niedersächsischen Hochschulgesetz verankert werden, um ihnen eine übergeordnete Geltung zu verschaffen.

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 21./22. Februar 2015 in Stade