„Landwirt*innen müssen für Naturschutzleistungen bezahlt werden“

Das Volksbegehren Artenvielfalt schreibt Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen gesetzlich fest

„Landwirtinnen und Landwirte, die durch Naturschutzauflagen Ertragseinbußen haben, müssen dafür auch entschädigt werden. Wenn es etwa darum geht, artenreiche Wiesen und Weiden zu erhalten, Brutplätze von Kiebitz und Uferschnepfe zu sichern und Wegeseitenränder, Uferrandstreifen und Hecken als wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für viele Arten zu schützen, braucht es Ausgleichszahlungen für die Betroffenen“, sagt Volksbegehren-Initiatorin und GRÜNEN Landesvorsitzende Anne Kura. „Wir wollen uns da aber nicht auf Absichtserklärungen der Landesregierung verlassen, deshalb haben wir im Volksbegehren nicht nur Artenschutzmaßnahmen im Gesetz festgeschrieben, sondern auch, dass Einschränkungen ausgleichs- und entschädigungspflichtig sind. Für Landwirte bedeutet das echte Planungssicherheit.“

Zur vollständigen Pressemitteilung des Volksbegehren Artenvielfalt:
https://www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt/aktuelles/landwirte-fuer-naturschutz-bezahlen/