Kommunalpolitik mit mir?

Fragen und Antworten zum kommunalen Mandat

Kommunalpolitik ist gelebte Demokratie. Wer sich intensiver mit dem Geschehen in seinem Gemeindeparlament beschäftigt, erkennt, dass es dort direkt um die Gestaltung der örtlichen Gemeinschaft geht. Das kann lebhaft und spannend aber auch kontrovers erfolgen.

Als Mitglied des Rates wirst du viele Themen, Akteur*innen und Zusammenhänge kennenlernen, zu denen du sonst kaum Zugang gefunden hättest. Dieser positive Effekt ist für viele ein Grund, nicht nur für eine Wahlperiode zu kandidieren.

Das Terrain ist bunt, vielschichtig und zudem die politische Ebene, die ganz unmittelbar für die Menschen vor Ort handelt. Wenn du also mitmachen willst: HERZLICH WILLKOMMEN!

Kann ich auch kandidieren?

Ja! Wenn du Interesse an der Gestaltung deines direkten Lebensumfeldes hast, bietet dir ein Ratsmandat dazu gute Möglichkeiten. Denn: Kommunalpolitik bestimmt konkret die Situation und die Zukunft deiner Gemeinde und der Region, in der du lebst!

Formale Voraussetzungen dafür sind im Wesentlichen, dass du am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hast, seit mindestens sechs Monaten deinen Wohnsitz in der Gemeinde/ Stadt hast, für deren Rat du kandidieren möchtest und seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt.

Wie kann ich für die Grünen kandidieren?

Die Parteien reichen ihre Wahlvorschläge über ihre Kreis- und Ortsverbände bei der Kommune ein. Das muss spätestens 48 Tage vor der Wahl in Form einer Kandidat*innen-Liste erfolgen. Wenn es in deiner Gemeinde einen Grünen Ortsverband gibt, wird dieser die Mitglieder deutlich vor dem Einreichungstermin, meist zwischen Februar und Mai 2021, zu einer Wahlversammlung einladen. Diese stellen dann die Kandidat*innen- Liste der Grünen auf. Auch Nichtmitglieder können in der Regel für einen Platz auf der Grünen Liste kandidieren. Gemäß dem Grünen Frauenstatut sind dabei im Regelfall die ungeraden Listenplätze für Frauen reserviert.

Gibt es keinen Grünen Ortsverband, erfolgt die Listenaufstellung durch den zuständigen Kreisverband, also die Parteigliederung auf Ebene deines Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt, in der du wohnst.

Wie kann ich als Ratsmitglied Entscheidungen beeinflussen?
Als Mitglied des Rates hast du das Recht Anfragen oder Anträge zur Initiierung neuer Maßnahmen, Einrichtungen und Investitionen zu stellen. Außerdem ist die Verwaltung jedem Ratsmitglied zur Auskunft verpflichtet. Darüber hinaus hast du ein Mitbestimmungsrecht über alle wichtigen Belange wie beispielsweise Baugebiete, Naturschutzmaßnahmen, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmaßnahmen und natürlich den Haushalt deiner Kommune . Diese Rechte bieten dir enorme Einflussmöglichkeiten.
Wie sieht die Zusammenarbeit im Rat aus?
Wer in den Rat gewählt wird, kann sich mit anderen Ratsmitgliedern zu einer Fraktion (Ratsmitglieder einer Partei) oder einer Gruppe (Mitglieder unterschiedlicher Parteien/ Wahlvorschlagslisten) zusammenschließen. Fraktionen oder Gruppen zu bilden, hat mehrere Vorteile. Fraktionen und Gruppen haben besondere Rechte und erhalten manchmal auch gesonderte Zuwendungen, z.B. Mittel für ihre Geschäftsführung. Sie haben außerdem einen Anspruch darauf, in allen Ausschüssen vertreten zu sein. In der Regel teilen sich die Mitglieder einer Gruppe/ Fraktion die Ratsarbeit fachpolitisch auf. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie ihre politischen Positionierungen gemeinsam in ihren Sitzungen vorbereiten. Das ist gerade für die Bereiche wichtig, in denen neue Ratsmitglieder noch nicht so zu Hause sind.
Was machen eigentlich die Ausschüsse des Rates?

Jeder Rat kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen Fachausschüsse einrichten. Dies können z.B. sein: Bau- und Planungsausschuss, Umwelt-, Sozial- oder Finanzausschuss sein. Über Anzahl, Zuständigkeiten und Größe der Ausschüsse entscheiden die Räte selbst. Sofern die Kommune für die Aufgabenfelder zuständig ist, hat sie auch einen Schul- und einen Jugendhilfeausschuss.

Fast alle Städte und Gemeinden haben auch einen Verwaltungsausschuss. Dieser beschließt über Angelegenheiten über die die/der Bürgermeister*in nicht mehr allein entscheiden darf und der Rat noch nicht (zwingend) zuständig ist. Die Fraktionen und Gruppen des Rates sind entsprechend ihrerGröße in den Ausschüssen vertreten.

Wie und woher bekomme ich Informationen, Materialien und Hilfestellungen für die Mandatsarbeit?

Zunächst einmal helfen die örtlichen Grünen, seien es Ratskolleg*innen oder oder auch sonstige Fachleute in der Partei, gerne weiter. Ansonsten kann man auch mit der Unterstützung der jeweiligen Verwaltung rechnen.

Bei spezielleren Fragen stehen die Fachreferent*innen und Abgeordnete der Landtags- und Bundestagsfraktion zur Verfügung. Auch das Kommunalreferat des Landesverbandes unterstützt immer gerne .

Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von Fortbildungsangeboten, insbesondere der Kommunalpolitischen Vereinigung KPVGrün, z.B. Kommunikationstrainings oder fachliche Seminare etwa zu kommunalen Haushalten.

Lässt sich ein Ratsmandat zeitlich mit Arbeit oder Studium vereinbaren?

Der Zeitaufwand für ein Kommunalmandat hängt von mehreren Faktoren ab. Räte von kleinen Ortschaften und Gemeinden tagen in der Regel eher seltener. Auch haben sie keine oder nur wenige Ausschüsse. Größere Kommunalparlamente tagen häufiger. Es gibt meist mehr Ausschüsse, die die Sitzung des Rates vorbereiten. Je nach Tagesordnung dauern Rats- und Ausschusssitzungen zwischen zwei und vier Stunden. Hinzu kommen ggf. auch noch regelmäßige Fraktionssitzungen bzw. im Falle von Koalitionen Sitzungen mit dem Gruppenpartner.

Dein persönlicher Zeiteinsatz hängt aber auch maßgeblich davon ab, in welchem Maße du dich engagieren willst und kannst. Wer viele Themenfelder bearbeitet, sich außerhalb von offiziellen Sitzungsterminen viel mit den anderen Akteur*innen austauscht und eigene Initiativen startet, wird mehr Zeit investieren müssen, als jemand, der sich bewusst einige wenige Schwerpunkte setzt.

Werde ich für Ratssitzungen von meiner Arbeit freigestellt?

Für alle Termine, die im Zusammenhang mit deiner Mandatswahrnehmung anfallen, hast du einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Freistellung. Dein*e Arbeitgeber*in muss dir also frei geben, egal zu welcher Tageszeit Sitzungen angesetzt werden. Da niemand daran gehindert werden darf ein Ratsmandat wahrzunehmen, stehen Ratsfrauen und Ratsherren unter einem speziellen Kündigungsschutz. Kündigungen, die mit der Wahrnehmung und Freistellung für die Ratstätigkeit begründet werden, sind deshalb unzulässig.

Arbeitgeber*innen haben jedoch die Möglichkeit, das Gehalt um die freigestellten Stunden zu kürzen; dann hat die Kommune den Mandatsträger*innen den so entstehenden Verdienstausfall zu ersetzen. Selbstständige haben ebenfalls Ansprüche auf Entschädigung.

Wer erstattet mir die Kosten, die durch das Ratsmandat entstehen?

Geld mitbringen muss niemand, der sich kommunalpolitisch engagiert. Die Kommune erstattet dir die Aufwendungen für Fahrten zu Sitzungen und Terminen. Auch die Kosten für eine ggf. notwendige Kinderbetreuung werden übernommen. Darüber hinaus zahlen nahezu alle Kommunen ihren ehrenamtlichen Kommunalvertreter*innen eine Aufwandsentschädigung als Pauschale und/oder als Sitzungsgeld.

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder legt jede Kommune eigenständig fest. Art und Höhe sind in einer sogenannten Entschädigungssatzung festgeschrieben. Häufig findet man diese auch im jeweiligen Internetauftritt der Kommune. Natürlich kann man sie auch im Rathaus oder bei den grünen Ratsmitgliedern erfragen.

 

Weitere Infos und Kontakt

Grüne vor Ort

Kommunalreferat des Landesverbandes:

email hidden; JavaScript is required

Kommunalpolitische Vereinigung KPVGrüN

https://kpvgruen.de/