Keine grüne Zustimmung für Asylrechtsverschärfungen

„Eine Einigung zur Änderung des Asylrechts im Vorfeld der Bundesratssitzung wird mit jedem weiteren Tag unwahrscheinlicher, da die Bundesregierung sich bislang nicht bewegt“, erklärt die Grünen-Landesvorsitzende Meta Janssen-Kucz.

„Die Aufnahme von Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Angehörigkeit oder Sexualität diskriminiert werden, ist und bleibt für uns Grüne weiterhin ein unantastbares Grundrecht! Deshalb lehnen wir die Einstufung von Bosnien-Herzegovina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten ab." Somit vertreten die niedersächsischen Grünen in der Beurteilung des Gesamtkonzepts „sichere Herkunftsstaaten“ sowie speziell für diese drei Länder eine deutlich andere Position als das SPD-geführte Innenministerium in Niedersachsen.

„Wir Grüne haben ein ernsthaftes Interesse an einer Verbesserung der Situation für die Menschen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung und Diskriminierung suchen“, betont die Grünen-Landesvorsitzende Meta Janssen-Kucz. So sei man grundsätzlich auch zu Verhandlungen um ein tragfähiges Gesamtpaket bereit. Nach aktuellem Sach- und Verhandlungsstand jedoch können Grüne dem Gesetzentwurf der Großen Koalition nicht zustimmen. Aus Sicht Janssen-Kuczs müssen politisch verfolgte Menschen, vor allem Sinti und Roma, ohne Einschränkungen weiterhin Asyl in Deutschland beantragen können.

Die Grünen werden somit dem Gesetzentwurf zur Einstufung der Staaten Bosnien-Herzegovina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten in der kommenden Bundesratssitzung am 19. September nicht zustimmen, falls die Bundesregierung nicht endlich Vorschläge für substantielle Verbesserungen im Asylrecht vorlegt.