Haltung von exotischen Wildtieren verbindlich regeln – Kommunen und Tierheime entlasten

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 28. und 29. Mai 2016 in Gifhorn

Heimische Wildtiere sind nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt und dürfen der Natur nicht entnommen werden. Exotische Wildtiere zu halten, liegt hingegen im Trend. Die Motive dazu sind vielfältig. Je gefährlicher und exotischer, desto attraktiver. Der internationale Handel mit Wildtieren und -pflanzen ist seit 1973 im Washingtoner Artenschutzabkommen geregelt, dem auch sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beigetreten sind. Ein Großteils des Handels betrifft jedoch Arten, die international nicht geschützt sind und deren Handel weder artspezifisch erfasst noch in irgendeiner Weise reglementiert ist. Gerade bei solchen Arten, deren internationaler Handle nicht beschränkt ist, ist der Anteil von Naturentnahmen besonders hoch.

Jährlich werden Millionen Wildtiere, viele davon illegal, zur Haltung als Haustier nach Deutschland eingeführt. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes werden jährlich allein zwischen 440.000 und 850.000 lebende Reptilien nach Deutschland importiert. Importzahlen für Meereszierfische, Amphibien oder nichtheimische Säugetiere für den Heimtierhandel werden nicht erfasst. Nicht beziffern lässt sich die Anzahl von Wildtieren, die aufgrund des Fangs, der Transport- oder Haltungsbedingungen verenden. Immer neue Arten, die auch aus Wildfängen in ihren Herkunftsländern stammen, kommen in den Handel. Zunehmend problematisch ist hier für die kommunalen Amtsveterinär*innen das immer breiter werdende Artenspektrum, das sie fachlich beurteilen müssen.

Im Handel werden Wildtiere, insbesondere Reptilien, als “Anfängertiere“ gepriesen und z. B. Kornnattern auf Tierbörsen bereits für weniger als einen Euro angeboten. Der Verkauf erfolgt über Tierbörsen, Baumärkte, Gartencenter, das Internet und über Zoogeschäfte. Die künftigen Halter*innen werden dort selten umfänglich über die Ansprüche der Tiere aufgeklärt.

Folglich unterschätzen viele Halter die Herausforderungen und Kosten einer dauerhaft tierschutzgerechten Unterbringung und Versorgung von Wildtieren, die nicht an die Haltung in Obhut des Menschen angepasst sind. Berichte über ausgesetzte oder entkommene Schlangen, Echsen oder Skorpione häufen sich. Anpassungsfähige invasive Arten breiten sich aus, verdrängen heimische Arten und bringen das natürliche Gleichgewicht ins Wanken. Schon jetzt stellt eine vermutlich durch den Tierhandel eingeschleppte Pilzerkrankung eine massive Gefährdung für die Bestände europäischer Salamander und Molche dar. Im Gegensatz zum Gartenbau und zu botanischen Gärten hat der Heimtierhandel in Deutschland bisher keine präventiven Maßnahmen formuliert und verabschiedet.

Es gibt keine offiziellen Statistiken über die Anzahl der in Privathand gehaltenen Tiere wild lebender Arten. Nach Schätzungen des Deutschen Tierschutzbundes leben in deutschen Haushalten etwa 200.000 Würgeschlangen, 10.000 Giftschlangen, 10.000 Warane, Pfeilgiftfrösche, Chamäleons und Tausende weiterer Tiere wild lebender Arten. Durch das von Wildtieren mitunter ausgehende Gefährdungspotential und deren theoretischer Lebenserwartung von bis zu 100 Jahren z. B. bei Landschildkröten und Papageien besteht unaufschiebbarer Handlungsbedarf

Die steigenden Zahlen von ausgesetzten, beschlagnahmten und abgegebenen Tieren zeigen, wie dringlich dieses Problem ist. Tierheime und die wenigen spezialisierten Auffangstationen für exotische Wildtiere haben längst ihre Aufnahmekapazitäten überschritten. Laut einer Umfrage des Deutschen Tierschutzbundes aus dem Jahr 2014 waren 41 % der Tierheime nicht in der Lage, exotische Tiere wie Reptilien angemessen unterzubringen. Die Kosten für die Unterbringung dieser Tiere waren immens hoch. Zudem konnten weniger als 50 % dieser Tiere erfolgreich weitervermittelt werden und verursachen folglich dauerhafte Kosten für die Tierheime. Besonders schwierig ist die Vermittlung von Arten, bei denen inzwischen eine Marktsättigung vorliegt. Die komplexen Haltungsanforderungen (hoher Technik- und Energieaufwand für Beleuchtung, Wärme und Luftfeuchtigkeit) und das Wachstum, die Aggressivität und Reproduktion der Tiere sowie die erhebliche Verweildauer haben zur Folge, dass die Einrichtungen – in der Masse gemeinnützige Tierschutzvereine – inzwischen an ihre personellen und finanziellen Grenzen gestoßen sind.

Die Verwahrung von aufgefundenen bzw. beschlagnahmten Wildtieren incl. der Kosten für Behandlung und Betreuung sowie Polizei- und Feuerwehreinsätze im Rahmen der Gefahrenabwehr ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

In Niedersachsen besteht bereits seit 1980 eine „Verordnung zur Haltung gefährlicher Tiere“ im Sinne einer Gefahrenabwehr. Nach den derzeitigen Eingriffsmöglichkeiten auf Basis des allgemeinen Ordnungsrechts können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr stets erst dann getroffen werden, wenn bereits eine Gefahr vorliegt oder gegebenenfalls schon erhebliche Schäden eingetreten sind. Die komplexe Problematik der Gefahren, die von der Privathaltung gefährlicher Tiere wild lebender Arten ausgeht, kann nur durch den Erlass eines formellen Landesgesetzes mit entsprechender Durchführungsverordnung geregelt werden.

Wir GRÜNEN wollen die mit der Haltung von Wildtieren verbundenen möglichen Gefahren für Halter*innen und Umwelt minimieren, Wildtiere durch angepasste Vorschriften besser schützen und Kommunen und Tierheime langfristig entlasten.

Dazu erkennen wir auf Landesebene folgenden Handlungsbedarf:

  • Überführung der Gefahrtierverordnung in ein Gefahrtiergesetz mit:
    • Ausnahmsloses Verbot der Haltung besonders gefährlicher Tiere wild lebender Arten einschließlich ihrer Kreuzungen mit anderen Tierarten (z. B. Großkatzen und Pumas, Großbären, Krokodile, Riesenschlangen, bestimmte Echsen, besonders giftige Arten.) Regelung für die Haltung im öffentlichen Interesse nur mit Genehmigung der Fachbehörde für Naturschutz NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit strengen Auflagen.
    • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für gefährliche Wildtiere.
    • Zuverlässigkeitsüberprüfungen über polizeiliches Führungszeugnis und Sachkundenachweis des Halters.
    • Festlegung von Halterpflichten wie Haftpflichtversicherung und Regelung von Urlaubs- und sonstiger Abwesenheitsvertretungen.
    • Aufsichts- und Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörden z. B. für spezielle räumliche Anforderungen zur Gefahrenabwehr (z. B. Sicherheitsschleuse).
  • Verknüpfung der zuständigen Behörden NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), Untere Naturschutzbehörden und Veterinärämter über eine zentrale Datei für exotische Wildtiere.
  • Anzeigepflicht bei Weiterveräußerung, für Verkäufer*innen und der Halter*innen von Wildtieren aller Arten.
  • Verpflichtende Vorsorgeversicherung der Halter, um bei Bedarf die Unterbringung und Versorgung ihrer Tiere bei Dritten auf Dauer finanziell abzusichern.
  • Tierschutzkonforme und im kommunalen Vollzug handhabbare landesweit einheitliche Regelungen für alle Arten von Tierbörsen, bis ein Verbot auf Bundesebene erfolgt.
  • Erarbeitung freiwilliger Vereinbarungen zwischen Niedersächsischen Tierschutz- und Halterverbänden sowie dem Wildtierhandel zu Mindestanforderungen an die Haltung von exotischen Wildtieren.
  • Herausgabe von Empfehlungen mit dem Ziel, die Haltung und Zucht von Exoten freiwillig auf die Arten zu beschränken, deren Haltung aus Tier-, Natur- und Artenschutzgründen, aber auch unter Gesundheits- und Sicherheitsaspekten, unbedenklich und dauerhaft für private Halter zu leisten ist.
  • bessere finanzielle Förderung und bedarfsgerechte Ausstattung von Einrichtungen, die Wildtiere aufnehmen, und Schaffung weiterer Kapazitäten, da exotische Wildtiere derzeit nicht unter den Fundtierstatus fallen.

Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass

  • dem Modell Belgien/Niederlande folgend in einer „Positivliste“ geregelt wird, welche Tiere als Heimtiere aufgrund ihrer artspezifischen Bedürfnisse bedenkenlos und artgerecht in deutschen Haushalten gehalten werden können. Für alle anderen Arten fordern wir ein Haltungsverbot für Privathaushalte.
  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für exotische Wildtiere.
  • klare und bundesweit verbindliche einheitliche Rahmenregelungen für die Haltung von exotischen Wildtieren in jeder Haltungsform (Privat/Zoo/Zirkus) erlassen werden. Diese sollen auf Basis eines zeitgemäßen Tierschutzes und wissenschaftlicher Erkenntnisse über die spezifischen Bedürfnisse einzelner Tierarten erstellt werden.
  • ein verpflichtender Sachkundenachweis für jede Tierart für den Erwerb und die Haltung von exotischen Tieren in Privathaushalten eingeführt wird.
  • einheitliche Regularien erstellt werden für ein verpflichtendes ausführliches Beratungsgespräch vor dem Verkauf durch fachkundiges Verkaufspersonal, um Spontankäufe zukünftig zu verhindern. Jeder einzelne Verkäufer muss über einen Sachkundenachweis für die jeweilige Tierart verfügen. Die schriftliche Beratungspflicht soll analog Finanzgeschäfte bei Banken und Versicherungen erfolgen. Bei gefährlichen Exoten soll das Haftungsrisiko durch den Verkäufer getragen werden.
  • eine Rücknahmepflicht des Handels innerhalb einer festzulegenden Frist eingeführt wird.
  • der Handel von Wildtieren auf Börsen verboten wird.
  • der Handel mit bedrohten Arten im Internet mit geeigneten Maßnahmen unterbunden wird.
  • kommerzielle Importe von exotischen Wildtieren verboten werden.

Landesdelegiertenkonferenz Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 28. und 29. Mai 2016 in Gifhorn