Eine nachhaltige Finanzstrategie für Niedersachsen

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen vom 30.11.19 /1.12.2019 in Osnabrück

Spätestens seit der letzten Finanzkrise ist etwas in Bewegung geraten. Immer mehr Menschen entscheiden sich für nachhaltige Banken und informieren sich über nachhaltige Finanzprodukte. Diese Finanzwende ist ist für das Gelingen der nachhaltige Transformation unserer Gesellschaft dringend notwendig. Schätzungen gehen davon aus, dass in der Europäische Union jährlich 180 Milliarden Euro allein für die Umsetzung der Klima- und Energieziele zu mobilisieren sind.

Gemeinsam können wir in Niedersachsen die Chancen dieser Entwicklung nutzen und auch als Land eine aktive Rolle einnehmen.

Um die Anlagestrategie des Landes Niedersachsen zukunftsfest zu machen, fordern wir ein Gesetz für eine nachhaltige Finanzstrategie. Das Ziel des Gesetzes ist, die Finanzpolitik maßgeblich an sozialen und ökologischen Faktoren wie Ressourcenschutz, Bereitstellung sozialer Infrastruktur, angemessene Mindestlöhne und Arbeitsschutzstandards sowie die Vermeidung von CO2 Emissionen auszurichten. Ebenfalls soll ein Kriterienkatalog Anlagen in schädliche Unternehmensaktivitäten, wie beispielsweise Tabak, Glücksspiel und fossile Energien, ausschließen.

Diese Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Finanzanlagen soll mittels ESG-Parametern (environmental, social and governance: Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien) erfolgen und für die folgenden Bereiche im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung festgeschrieben werden:

  • die Finanzanlagen, Schuldscheine und festverzinslichen Anlagen der niedersächsischen Landesversorgungsrücklage,
  • die Finanzanlagen von Landesbeteiligungen sowie
  • sonstige langfristige Geldanlagen

Zudem soll das „Nachhaltige Finanzstrategie für Niedersachsen“ Gesetz die Landesregierung verpflichten, auf die Anwendung entsprechender allgemeiner Anlagerichtlinien in folgenden Bereichen hinzuwirken:

  • Landesbeteiligungen, beispielweise Volkswagen, Salzgitter, NBank oder der Nord/LB,
  • Landesstiftungen, sofern deren Finanzanlagen eine Mindestgrößenordnung von wenigstens einer halben Million Euro überschreiten

Grundsätzlich sollen alle Geldanlagen fest definierten sozialen und ökologischen Kriterien genügen sowie auf Grundlage einer guten Unternehmensführung erfolgen. Hierbei darf ebenfalls das Ziel einer möglichst ertragreichen Anlage nicht aus dem Blick geraten. Die Kriterien sollen zusätzlich in die öffentlichen Vergabeprozesse verankert werden.

Für das erfolgreiche Gelingen der nachhaltigen Finanzstrategie ist die Einbindung der Kommunen zentral. Zur Unterstützung der Kommunen fordern wir im Finanzministerium eine adequat ausgestattet Abteilung einzurichten, welche in fachlichen und operativen Fragen berät und unterstützt.

Zurzeit erleben wir im Finanzsektor eine anhaltende Niedrigzinphase. Viele Anleihen erwirtschaften inflationsbereinigt keine Erträge mehr. Sie erreichen häufig sogar nicht einmal mehr eine reale Werterhaltung. Auf diese strukturelle Veränderung müssen wir reagieren. Wir möchten den § 5 Verwaltung, Anlage der Mittel des Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz und die darauf basierenden allgemeinen Anlagerichtlinien in dem Sinne weiterentwickeln, dass er weiterhin Anlagesicherheit priorisiert, aber gleichzeitig langfristige Investitionen in nachhaltige Zukunftsprojekte ermöglicht.

Um kontinuierliche Optimierung in die nachhaltige Finanzstrategie zu verankern, fordern wir die verwendeten ESG Parameter und die damit verbundenen Zielvorgaben kontinuierlich durch eine Arbeitsgruppe zu evaluieren. Diese Arbeitsgruppe soll in die fortlaufende Aktivitäten des Anlageausschusses integriert werden. Die Ergebnisse werden mindestens in Form eines jährlichen nachhaltigen Anlageberichts der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Landesdelegiertenkonferenz (LDK) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen vom 30.11.2019 / 1.12.2019 in Osnabrück