Abschaffung der „Tamponsteuer“ – Besteuerung von Menstruationshygiene-Artikeln mit maximal 7%

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 04./05.05.2019 in Osterholz-Scharmbeck

In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% und den Regelsatz von 19%.

  • Der geringere Mehrwertsteuersatz von 7% wurde 1967 eingeführt und gilt für Produkte, die zum täglichen Leben benötigt werden. Seitdem werden z.B. unverarbeitete Lebensmittel, Wasser, aber auch Schnittblumen, Reitpferde, Lachskaviar und Hundekekse mit nur 7% besteuert (für eine vollständige Liste aller Gegenstände, die dem reduzierten Steuersatz unterliegen, siehe Anlage 2 UStG). Allerdings werden Menstruationshygiene-Produkte weiterhin mit 19% besteuert. Das bedeutet, dass sie nicht als Güter des täglichen Bedarfs betrachtet werden.
    Doch Tampons, Binden oder auch Menstruationstassen gehören zum täglichen Leben. Menschen brauchen sie, um während ihrer Menstruation am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und zur Schule oder Arbeit gehen zu können. Auch andere Hygieneprodukte wie z.B. Toilettenpapier sind mit 19% besteuert. Doch dass diese Produkte, die ausschließlich Menstruierende regelmäßig benötigen, nicht dem reduzierten Mehrwertsteuersatz auf lebensnotwendige Produkte unterliegen, ist eine geschlechterspezifische Benachteiligung.
    Andere EU-Länder wie Frankreich, Spanien, Großbritannien und die Niederlande haben in den letzten Jahren auf öffentliche Proteste und Petitionen gegen diese steuerliche Benachteiligung reagiert und die Steuer reduziert (in der EU muss die Steuer auf Hygiene-Produkte mindestens 5 % betragen). Einige Länder außerhalb der EU haben die sogenannte „Tampon Tax“ sogar abgeschafft. Hierzu zählen Australien, Indien, Jamaica, Kanada, Kenia, Libanon, Nicaragua, Nigeria, New York und Tansania. In New York werden darüber hinaus Menstruationshygiene-Produkte an öffentlichen Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt.
    Trotz des guten Beispiel einiger EU-Länder und obwohl im EU-Parlament sogar schon Diskussionen über die gänzliche Abschaffung einer Steuer auf Hygiene-Artikel geführt wurden, ist der Steuersatz auf diese Produkte in Deutschland unverändert.
    Wir fordern:
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzten sich dafür ein, dass Menstruationshygiene-Artikeln mit maximal 7% besteuert werden und Menstruationshygiene-Artikel auf Toiletten in öffentlichen Einrichtungen (insbesondere Schulen) kostenlos bereitgestellt werden.
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzten sich dafür ein, dass auf EU-Ebene die Mindestbesteuerung auf Menstruationshygiene-Artikel abgeschafft wird.

 

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 04./05.05.2019 in Osterholz-Scharmbeck