Landesschiedsgericht
Das Landesschiedsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Parteimitgliedern und/oder zwischen Parteiorganen, bei Anfechtung von parteiinternen Wahlen, und für Ordnungsmaßnahmen auf Landesebene.
Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts, einE VorsitzendeR, zwei BeisitzerInnen, sowie jeweils einE StellvertreterIn, werden von der Landesdelegiertenkonferenz für zwei Jahre gewählt und sind an Weisungen nicht gebunden. Abgeordnete, Vorstandsmitglieder und Parteiangestellte können nicht Mitglied des Landesschiedsgerichtes sein.
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Hildegard Bocklage Vorsitzende |
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Helmut Delle Beisitzer |
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Sybille Mattfeld-Kloth Beisitzerin |
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Berthold Brücher Beisitzer |
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Steffen Westphale Stv. Beisitzer |




