Landesschiedsgericht

Das Landesschiedsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Parteimitgliedern und/oder zwischen Parteiorganen, bei Anfechtung von parteiinternen Wahlen, und für Ordnungsmaßnahmen auf Landesebene.
Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts, einE VorsitzendeR, zwei BeisitzerInnen, sowie jeweils einE StellvertreterIn, werden von der Landesdelegiertenkonferenz für zwei Jahre gewählt und sind an Weisungen nicht gebunden. Abgeordnete, Vorstandsmitglieder und Parteiangestellte können nicht Mitglied des Landesschiedsgerichtes sein.

Bocklage Hildegard Bocklage
Vorsitzende
Delle Helmut Delle
Beisitzer
Mattfeld-Kloth Sybille Mattfeld-Kloth
Beisitzerin
Brücher Berthold Brücher
Beisitzer
Westphale, Steffen Steffen Westphale
Stv. Beisitzer

 

 
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