Parteirat
Der Parteirat berät den Landesvorstand und koordiniert die Arbeit zwischen den Fraktionen und den Kreisver-
bänden. Er entwickelt und plant gemeinsame politische Initiativen. Zur Ausführung seiner Aufgaben kann er Beschlüsse fassen.
Dem Parteirat gehören die beiden Landesvorsitzenden, sowie 15 von der Landesdelegiertenkonferenz gewählte Mitglieder an. Dazu kommen im Falle einer Beteiligung an einer Landesregierung die grünen Minister.
















