Argumentationshilfe gemeinsame Schule

Immer wieder gibt es Stimmen, die dem Konzept des längeren gemeinsamen lernens wiedersprechen.
Hier ein paar häufig vorgebrachte "Argumente" und deren Widerlegung!

"Argument" Gegenargument!
"Von einer gemeinsamen Schule profitieren nur die Schwachen, aber sie geht auf Kosten der leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler." Von der gemeinsamen Schule profitieren alle Schülerinnen und Schüler. Der individualisierende Unterricht der gemeinsamen Schule fördert gezielt die speziellen Talente jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin, sowohl der leistungsschwächeren als auch der hochbegabten. Und die leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler lernen auch selbst dazu, wenn sie in leistungsgemischten Gruppen ihr Wissen und Können an andere weitergeben.
Das bestätigen auch die Beispiele Schweden und Finnland: Dort ist nicht nur der Anteil derjenigen Schülerinnen und Schüler wesentlich geringer als in Deutschland, die bei PISA allenfalls die unterste Lesekompetenz-Stufe erreicht haben, sondern auch der Anteil derjenigen erheblich größer, die die höchste Kompetenzstufe erreichen.
"Erstmal sollte der Unterricht verbessert werden, bevor eine neue Schulstrukturreform angegangen wird." Ein besserer Unterricht, in dem alle Talente gefördert werden, ist in der Tat das zentrale Ziel. Eine Reform der Schulstruktur ohne gleichzeitige Entwicklung einer neuen Lernkultur würde wenig bringen.
Aber ohne eine Reform der Schulstruktur würde die Entwicklung einer neuen Lernkultur schnell an ihre Grenzen stoßen. Denn solange die Schulen leistungsschwächere und lernbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler aussortieren, übernehmen sie nicht die Verantwortung für den Lernerfolg aller Schülerinnen und Schüler. Insbesondere an den Förderschulen Lernen und an den Hauptschulen entstehen - wie die PISA-Forscherinnen und -Forscher es nennen - "anregungsarme Lernmilieus", die zu wenig Lernfortschritte ermöglichen.
"Die Gesamtschule hat bei PISA doch viel schlechtere Ergebnisse gebracht als das gegliederte Schulsystem." Die Gesamtschulen hatten von Anfang an mit schwierigen Rahmenbedingungen zu kämpfen. Sie sind in Deutschland nur als zusätzliche Schulform neben den weiter bestehenden Schulen des gegliederten Schulsystems eingerichtet worden. Dadurch konnten sie nicht wirklich zu "einer Schule für alle" werden, sondern ein großer Teil der Schülerschaft ging weiterhin auf andere Schulen, vor allem auf die Gymnasien. Die Gesamtschulen wurden zudem gezwungen, durch die Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf Kurse mit verschiedenen Leistungsniveaus in sich nochmals das gegliederte Schulsystem abzubilden.
Die gemeinsame Schule hat ein anderes pädagogisches Konzept. Sie setzt stärker auf individuelle Förderung.
Gesamtschulen, die wie z.B. die Helene-Lange-Schule in Wiesbaden bereits eine neue Lernkultur entwickelt haben, haben auch bei PISA ganz hervorragend abgeschnitten.
"Eine gemeinsame Schule verstößt gegen das Wahlrecht der Eltern." Das gegliederte Schulwesen gibt den Eltern nicht mehr, sondern weniger Wahlrechte. Es zeichnet sich gerade nicht dadurch aus, dass die Eltern zwischen verschiedenen Schulformen frei wählen könnten, sondern dadurch, dass es Schulen gibt, die exklusiv nur einem Teil der Schülerinnen und Schüler offen stehen und von denen die übrigen ausgeschlossen werden. Ein Wahlrecht der Eltern gibt es in Niedersachsen nur beim Übergang von der Grundschule in die 5. Klasse von Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder – sofern vorhanden – eine Gesamtschule. Schon ab der 7. Klasse können die Schülerinnen und Schüler aber auch gegen den Willen der Eltern in eine andere Schulform "abgeschult" werden. Auch eine Überweisung in die Förderschule wird auch gegen den Willen der Eltern vorgenommen. Die gemeinsame Schule steht demgegenüber allen Schülerinnen und Schülern offen.
Dennoch berufen sich Befürworter des gegliederten Schulsystems auf das Grundgesetz und leiten aus Artikel 6.2. einen Anspruch auf die Existenz von verschiedenen Schulformen ab. Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 06.12.1972 eindeutig erklärt: "Über Beginn und Dauer der Pflicht zum Besuch der für alle gemeinsamen Schule lässt sich aus dem Grundgesetz nichts entnehmen."
"Eine gemeinsame Schule ist viel teurer." Das Gegenteil ist der Fall. Eine gemeinsame Schule ist grundsätzlich deutlich kostengünstiger als das gegliederte Schulsystem, bei dem vier Schulformen parallel angeboten werden müssen.
Wie teuer die gemeinsame Schule tatsächlich ist hängt davon ab, wie gut sie ausgestattet wird. Zusatzangebote zur individuellen Förderung sind ebenso wenig zum Nulltarif zu haben wie ein gutes Ganztagsangebot. Die hierfür zusätzlichen Ausgaben wären aber auch notwendig, wenn das gegliederte Schulsystem beibehalten würde.
"Bei einer Schulstrukturreform kommen Investitionskosten in Millionenhöhe auf die Kommunen zu." Auch diese Behauptung, die von der CDU gerne erhoben wird, trifft nicht zu. Wir wollen die bestehenden Schulen zu gemeinsamen Schulen weiterentwickeln, aber keine neuen Schulen errichten. Deshalb entstehen auch keine Investitionskosten für die Kommunen. Im Gegenteil, die Kommunen bekommen größere Spielräume bei ihrer Schulentwicklungsplanung, weil sie nicht mehr vier Schulformen parallel anbieten müssen. Weil gemeinsame Schulen wohnortnäher angeboten werden können, werden die Kommunen zudem Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler einsparen.
"Eine gemeinsame Schule würde zu einem großen Schulsterben führen." Auch dieses Horrorszenario der CDU ist unzutreffend. Die CDU geht davon aus, dass gemeinsame Schulen nur als große Schulen mit mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang möglich wären. Dann müssten tatsächlich viele kleinere Schulen geschlossen werden. Wir gehen aber davon aus, dass kleine gemeinsame Schulen mit jahrgangsübergreifenden Lerngruppen schon mit mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang möglich sind. In der Glockseeschule als kleiner gemeinsamer Schule sind die Schülerzahlen pro Jahrgang sogar noch geringer. Damit ist ein umfassendes wohnortnahes Schulangebot auch bei zurückgehenden Schülerzahlen möglich.
"Die Menschen in Niedersachsen haben die Nase voll von Schulstrukturreformen." Dieses ist das letzte Argument der CDU, wenn es um die Einführung der gemeinsamen Schule geht. Es kann auch niemanden verwundern, dass nach der verkorksten Strukturreformdebatte im letzten Jahr der Gabriel-SPD-Regierung und nach der Hau-Ruck-Abschaffung der Orientierungsstufe unter der CDU/FDP-Landesregierung viele Menschen von Schulstrukturreformen genervt sind.
Inzwischen aber wird den Eltern immer deutlicher, wie verheerend sich die Vorverlegung des Auslesedrucks auf das Lernklima in den Grundschulen auswirkt. Und die Abstimmung mit den Füßen gegen die Hauptschule zeigt, dass immer weniger Eltern bereit sind hinzunehmen, dass ihr Kind in eine Bildungssackgasse des gegliederten Schulsystems abgeschoben wird. Es wird immer offensichtlicher, dass mit der Restauration des gegliederten Schulsystems das "Ende der Schulgeschichte" noch nicht erreicht ist.